Volljährige golfende Personen sollten ab sofort aktiv den Haftpflicht-Versicherungsschutz überprüfen. Zunächst ist dabei zu klären, ob die eigene Haftpflichtversicherung Schäden aus dem Golfsport abdeckt.
Ist dies nicht der Fall, könnte evtl. eine Erweiterung der bestehenden Versicherungspolice oder ein anderer Anbieter infrage kommen. Zu beachten ist dabei auch die Höhe der Eigenbeteiligung.
DGV bietet weiterhin eine Golfer-Haftplichtversicherung an
Der Deutsche Golf Verband (DGV) bietet seinen Mitgliedern weiterhin Möglichkeiten zur Abdeckung von Schäden an.
Bisher gab es automatisch für alle golfenden Personen eine vom Deutschen Golf Verband abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, welche auf deutschen Golfplätzen galt. Durch diese Versicherung wurden z.B. Schäden durch abirrende Golfbälle, mit einer Selbstbeteiligung von jeweilig 1.000 Euro, abgesichert.
Golfer-Haftpflicht: 2022 die DGV Optionen
Neben der oben beschriebenen eigenen Haftpflichtversicherung, kann man sich auch für eine der zwei Möglichkeiten vom DGV entscheiden, um das Risiko einer persönlichen Haftung zu vermeiden.
1. Option: In Kooperation mit der HanseMerkur können sich Golferinnen und Golfer unentgeltlich versichern und das mit verbessertem Leistungsumfang (halbierter Selbstbehalt). Um diese Möglichkeit zu nutzen, ist eine Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der Hanse Merkur, mit einer damit verbundenen Erlaubnis der persönlichen Ansprache (Informationen per E-Mail oder Post) durch den DGV-Partner („Opt-In“) verbunden.
2. Option: Abschließen des neuen Haftpflichtschutzes des DGV (DGV-GolfProtect) für 12 Euro pro Jahr. Auch hier wird die Eigenbeteiligung im Regulierungsfall von 1.000 auf 500 Euro reduziert.
Von der neuen Regelung sind minderjährige Mitglieder, Schnupper-Golfer oder Probemitglieder ausgenommen. Für sie bleibt der automatische Schutz des Gruppenrahmenvertrages.
Was muss ich jetzt tun?
Wir empfehlen, zunächst mit der eigenen Haftpflichtversicherung die Absicherung von Schäden aus dem Golfsport abzuklären. Bei vielen Versicherungen sind mitunter derartige Risiken bereits mitversichert oder können gegen Aufpreis mitversichert werden. Beachte dabei die Höhe der Selbstbeteiligung.
Sofern die eigene Haftpflicht nicht infrage kommt, kannst Du prüfen, ob eine der beiden Optionen über den DGV für Dich passen.
Weitere Informationen dazu findest Du auf der entsprechenden Seite des DGV.